Das Fleisch von Ebern kann mit unerwünschtem geschlechtsspezifischem Ebergeruch behaftet sein. Zur Vermeidung dieser Problematik werden männliche Ferkel regelmäßig kastriert. Die bisher übliche chirurgischen Kastrationen wird als schmerzhafter Eingriff am Tier angesehen und ist mit der Novellierung des deutschen Tierschutzgesetztes ab dem 01.01.2021 nur noch unter Betäubung und Schmerzausschaltung möglich. Spätesten bis zu diesem Zeitpunkt müssen der Schweinemast praxisreife Alternativen zur Verfügung stehen.
Daher hat das Projekt "Verzicht auf Kastration beim Schwein - Einführung und Etablierung der Ebermast in die Wertschöpfungskette Schwein" (EIP Ebermast) zum Ziel, dass die rechtlichen Vorgaben des Tierschutzgesetzes zum Verbot der Ferkelkastration nach bisheriger Praxis durch die Etablierung der Jungebermast in die Wertschöpfungskette Schweinefleisch nachhaltig erfüllt werden können, unter Berücksichtigung der Marktanforderungen des Lebensmitteleinzelhandels an Fleischprodukte aus der Jungebermast.
Auf dieser Seite werden Sie informiert über den Verein, das Projekt, sowie wichtige Neuerungen um das Thema Ebermast.