Am 1. Januar 2021 tritt die Novellierung des Tierschutzgesetzes in Kraft und die betäubungslose Kastration am Schwein ist verboten. Eine Alternative stellt die Ebermast dar.
Das Projekt hat sich zum Ziel gemacht, die Jungebermast in der Wertschöpfungskette Schweinefleisch zu etablieren und damit die rechtlichen Vorgaben des Tierschutzgesetzes nachhaltig zu erfüllen. Gleichzeitig sollen aber auch die Marktanforderungen des Lebensmitteleinzelhandels an die Fleischprodukte erfüllt sein. Deshalb setzt sich die operationelle Gruppe aus Akteuren der Bereiche Zucht, Schlacht- und Zerlegebranche, Verarbeitung und Lebensmitteleinzelhandel sowie Bildung und Forschung zusammen.
Für die Umsetzung des Vorhabens ist das Projekt in Teilprojekte untergliedern, die sich mit einzelnen Aspekten und Arbeitsschritten auseinandersetzen:
Teilprojekt Zucht
Etablierung und Durchführung eines Zuchtprogramms gegen Ebergeruch. Erarbeitung der Leistungsprüfung Ebergeruch und Aufnahme in die Zuchtwertschätzung.
Teilprojekt Tiergerechtheit
Optimierung der Haltung, des Tiertransportes und Wartemanagements hinsichtlich der besonderen Anforderungen von Ebern und daraus folgende Erarbeitung eines Leitfadens.
Teilprojekt Fleischqualität
Beschreibung der Eigenschaften von Eberfleisch und Erstellung eines Anforderungskatalogs an das Produkt Schweinefleisch aus der Ebermast. Ein Bericht wird hierzu gerade ausgearbeitet.
Teilprojekt Öffentlichkeitsarbeit
Entwicklung von Kommunikationskonzepten für den Lebensmitteleinzelhandel sowie Information über den Verlauf und Nutzen des Projektes EIP Ebermast in der Fachpresse. Die ersten Ergebnisse hierzu werden die kommenden Wochen veröffentlicht.