Einführung und Etablierung der Ebermast in die Wertschöpfungskette Schwein

 Europäische Innovationspartnerschaft EIP


Am 14.12.2018 wurde eine Fristverlängerung des ab 01.01.2019 in Kraft tretenden Verbots der betäubungslosen Kastration gemäß § 21 Abs. 1 des deutschen Tierschutzgesetzes beschlossen.

Folglich stehen derzeit für die Ferkelkastration ab 2021 folgende Alternativen zur Verfügung:

1.     Die chirurgische Kastration unter Narkose

2.     Die Immunokastration

3.     Die Ebermast

Da die genannten Verfahren sowohl Vor- und Nachteile aufweisen, soll in diesem Projekt die Ebermast als eine Alternative zur chirurgischen Kastration überprüft werden.
Wichtig ist hierbei, neben tierschutzrelevanten Aspekten beim Transport auch die Produktqualität von Eberfleisch bei Monoprodukten und unter den jeweiligen Vermarktungswegen zu analysieren.